Vermögen geerbt – und dann? Erste Schritte mit Weitblick meistern - HAC VermögensManagement AG

Vermögen geerbt – und dann? Erste Schritte mit Weitblick meistern

Inhaltsverzeichnis

Zwischen Verantwortung und Überforderung – was Erben wirklich erwartet

Ein Erbe klingt für viele nach Sicherheit, Reichtum oder einem neuen Lebensabschnitt. Doch in der Realität beginnt häufig eine Zeit voller Unsicherheit: Was gehört mir eigentlich? Welche Unterlagen brauche ich? Was ist zu tun – sofort, später, gar nicht? Und: Was passiert, wenn ich falsche Entscheidungen treffe?

Oft bleibt nach dem Tod eines Angehörigen wenig Zeit zum Innehalten. Eine emotionale Ausnahmesituation trifft auf steuerliche Fristen, rechtliche Unsicherheiten und nicht selten auch auf zwischenmenschliche Spannungen. Die Vorstellung, dass man mit dem Erbe „nur gewinnt“, ist ein Mythos – wer erbt, übernimmt Verantwortung. Für sich selbst. Für andere. Und für ein Vermögen, das häufig aus jahrzehntelanger Lebensleistung entstanden ist.

Wer jetzt Klarheit sucht, sollte wissen: Es gibt erste Schritte, die Orientierung geben. Und viele Fehler, die vermeidbar sind.

Was gehört mir eigentlich? – Den Nachlass richtig einordnen

Wer vererbt, denkt oft zuerst in konkreten Dingen: „Du bekommst das Haus“ oder „Das Geld auf dem Sparkonto ist für Sandra.“ Doch das Erbrecht funktioniert anders. Der rechtliche Begriff des Erbens ist komplexer – und gerade darin liegt häufig der Nährboden für spätere Missverständnisse oder Konflikte.

Was man beim Erben verstehen muss:

  • Erben heißt: Alles übernehmen – nicht nur einzelne Vermögenswerte.

  • Der Erbe tritt als sogenannter Gesamtrechtsnachfolger in sämtliche Rechte und Verpflichtungen des Verstorbenen ein (§ 1922 BGB).

  • Gibt es mehrere Erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft – niemand hat alleinigen Zugriff auf einzelne Nachlassgegenstände.

🧾 Beispiel aus der Praxis:

Ein Sohn lebt im Elternhaus, die Tochter wohnt 500 km entfernt. Nach dem Tod der Eltern möchte der Sohn das Haus behalten, die Schwester verlangt ihren Anteil.
Was rational erscheint („Dann zahlt er sie aus“) endet häufig im Konflikt – denn: Der Sohn allein kann es nicht entscheiden. Das Haus gehört allen Erben gemeinsam. Jeder Schritt – vom Erhalt bis zum Verkauf – bedarf der Zustimmung aller.

Das bedeutet konkret:

  • Kein Erbe erhält automatisch „den einen Gegenstand“, selbst wenn das im Testament genannt wird.

  • Solche direkten Zuwendungen sind meist Vermächtnisse – sie müssen erst von den Erben gemeinsam herausgegeben werden.

  • Schulden gehören ebenso zum Nachlass wie Vermögenswerte – auch Bürgschaften, offene Steuern, Kredite.

Wichtig:

Wer glaubt, mit dem Erbschein sei alles geklärt, irrt oft. Der Erbschein bestätigt nur, wer der oder die Erben sind. Ein vollständiger Überblick entsteht erst, wenn klar ist:

  • Was ist wirklich Teil des Nachlasses?

  • Vielleicht gibt es doch noch ein verstecktes Testament – dann ist die gesetzliche Erbfolge ungültig?

  • Welche Werte – und welche Verbindlichkeiten – liegen vor?

Im nächsten Abschnitt geht es darum, wie man diesen Überblick bekommt – und welche ersten Schritte sinnvoll sind.

Erste Schritte, die Klarheit bringen – rechtlich & praktisch

Der Erbfall ist eingetreten – doch was jetzt?

Viele Erben stehen vor einer Flut an Entscheidungen und Unsicherheiten. Zwischen Trauer und Formalitäten kann es schnell zu Überforderung kommen. Wer überlegt und geordnet handelt, schafft nicht nur Struktur, sondern verhindert auch ungewollte finanzielle oder rechtliche Nachteile.

Dieser Abschnitt zeigt, welche ersten Schritte nach dem Erbfall wirklich wichtig sind – und warum blinder Aktionismus oft mehr schadet als hilft.

1. Überblick verschaffen: Was gehört überhaupt zum Nachlass?

🔹 Vermögenswerte erfassen: Bankkonten, Immobilien, Versicherungen, Unternehmensbeteiligungen
🔹 Schulden prüfen: Kredite, Bürgschaften, offene Rechnungen, Steuerforderungen
🔹 Dokumente sichten: Testament, Erbvertrag, Grundbuchauszüge, Kontoauszüge, Versicherungsverträge

Tipp: Manchmal ist das Nachlassverzeichnis des Nachlassgerichts ein guter Einstieg – sofern eines erstellt wurde. Ansonsten hilft: Kontoauszüge der letzten Monate prüfen, Post öffnen (z. B. Mahnungen, Versicherungsmitteilungen), Steuerbescheide sammeln.

2. Testament oder gesetzliche Erbfolge?

  • Existiert ein Testament? Dann gilt, was darin steht – sofern formgültig.

  • Kein Testament vorhanden? Dann greift automatisch die gesetzliche Erbfolge (§ 1924 ff. BGB).

  • Unklarheiten oder Widersprüche? Lassen sich durch Auslegung, notfalls durch gerichtliche Klärung auflösen.

Hinweis: Ein gefundenes Testament muss unverzüglich beim Nachlassgericht eingereicht werden – auch wenn es unangenehme Regelungen enthält. Wer es zurückhält, macht sich strafbar.

3. Erbschein beantragen – oder auch nicht?

  • Der Erbschein ist kein Muss, aber Voraussetzung für viele formale Schritte (z. B. Grundbuchänderung).

  • Wenn ein notarielles Testament vorliegt, kann ein Erbschein überflüssig sein.

  • Kosten und Dauer hängen vom Nachlasswert ab – und vom zuständigen Amtsgericht.

Tipp: Bei Unsicherheit zuerst beim Nachlassgericht nachfragen, ob ein Erbschein wirklich erforderlich ist. Nicht voreilig beantragen – das spart Zeit und Gebühren.

4. Frist im Blick: Erbe ausschlagen?

6 Wochen beträgt die Frist zur Ausschlagung des Erbes – ab Kenntnis vom Erbfall und der eigenen Stellung als Erbe.
Wichtig bei:

  • Überschuldetem Nachlass

  • Unübersichtlicher Vermögenslage

  • Ungewollten Haftungsrisiken

Bei Aufenthalt im Ausland verlängert sich die Frist auf 6 Monate.
Wer versäumt rechtzeitig auszuschlagen, gilt automatisch als Erbe – inklusive aller Verpflichtungen.

5. Nichts überstürzen – keine voreiligen Zahlungen oder Verfügungen

  • Nichts verkaufen, verschenken oder zahlen, bevor die rechtlichen Verhältnisse geklärt sind.

  • Wer vorzeitig auf Vermögen zugreift, ohne rechtmäßiger Erbe zu sein, kann persönlich haften.

  • Auch Erben haften unter Umständen mit dem Privatvermögen – bei unvorsichtiger Verwaltung oder Vermischung von eigenem und geerbtem Vermögen.

Fazit: Die ersten Tage nach dem Erbfall sind entscheidend. Wer Schritt für Schritt vorgeht, schützt sich selbst – und sorgt für einen klaren Start in die Vermögensverwaltung. Das Ziel: Ordnung schaffen, rechtlich sicher handeln und emotional Raum lassen für das, was wirklich zählt.

Wer geerbt hat, sollte am besten mit Unterstützung  folgende Punkte angehen:

  1. Testament oder Erbvertrag beim zentralen Register prüfen lassen

  2. Nachlassverzeichnis erstellen (auch Schulden & Pflichtteile einbeziehen)

  3. Vermögen prüfen: Konten, Immobilien, Beteiligungen

  4. Gespräche mit Miterben führen: realistisch, sachlich, offen

  5. Beratung einholen, wenn Unsicherheit herrscht – Notar, Steuerberater oder spezialisierte Anwälte 

Immobilien geerbt – behalten, verkaufen oder vermieten?

Eine Immobilie zu erben klingt auf den ersten Blick nach einem Glücksfall – oft jedoch ist es eine Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen. Ist das Haus ein Familienerbe mit emotionalem Wert? Oder eine Kapitalanlage mit Instandhaltungsstau? Wer ein Gebäude oder eine Wohnung erbt, muss sich nicht nur finanziellen, sondern auch familiären und steuerlichen Fragen stellen.

Dieser Abschnitt zeigt, welche Optionen es gibt – und was bei der Entscheidung unbedingt beachtet werden sollte.

1. Wer erbt was? Die rechtliche Ausgangslage

  • Alleinerbe: Die Entscheidung über die Immobilie liegt allein beim Erben.

  • Erbengemeinschaft: Jede Entscheidung – Verkauf, Vermietung, Renovierung – muss gemeinsam getroffen werden. Einstimmigkeit ist erforderlich.

  • Vermächtnis oder Auflage: Manchmal ist die Immobilie gar nicht Teil des Gesamterbes, sondern wurde gezielt zugewiesen.

Achtung: Die Immobilie gehört nicht „dem einen Kind“, nur weil es dort wohnt. Sie gehört allen Erben anteilig – auch, wenn ein Erbe emotional besonders verbunden ist.

2. Bewertung: Was ist die Immobilie wirklich wert?

  • Verkehrswert ermitteln: Ein unabhängiges Gutachten schafft Klarheit.

  • Zustand & Lage: Sanierungsstau, Modernisierungsbedarf oder Leerstand beeinflussen den Marktwert.

  • Emotionaler vs. tatsächlicher Wert: Was in der Familie „unbezahlbar“ erscheint, kann am Markt ganz anders beurteilt werden.

Tipp: Ein Gutachten lohnt sich besonders, wenn mehrere Erben beteiligt sind – es schafft Transparenz und beugt Streit vor.

3. Behalten und selbst nutzen? – Chancen, Hürden und Missverständnisse

Die Vorstellung, das Elternhaus zu übernehmen, weckt bei vielen Erben Emotionen: Erinnerungen, Identität, ein Gefühl von Zuhause. Doch so nachvollziehbar der Wunsch ist, eine Immobilie im Familienbesitz zu halten – die Realität stellt häufig ganz andere Anforderungen.

Vorteile einer Selbstnutzung

  • Emotionale Verbundenheit: Das Zuhause bleibt in der Familie – ein Gefühl von Kontinuität entsteht.

  • Keine Verkaufsentscheidung nötig: Wer selbst einzieht, kann Zeit gewinnen und muss nicht sofort wirtschaftlich agieren.

  • Steuerliche Vorteile: Ehepartner und Kinder können bei Erfüllung der Voraussetzungen steuerfrei erben, wenn sie die Immobilie mindestens 10 Jahre selbst bewohnen (Familienheimregelung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG).

Herausforderungen & Risiken

  • Verkaufsdruck durch Miterben: Wenn mehrere Erben beteiligt sind, kann ein einzelner nicht allein entscheiden. Oft möchten Geschwister ihren Anteil in Geld sehen – und setzen damit indirekt einen Verkauf oder eine Auszahlung durch.

  • Liquiditätsbedarf: Wer das Haus behalten möchte, muss ggf. andere Erben auszahlen. Je nach Verkehrswert kann das hohe Summen erfordern, die nur durch Darlehen oder Eigenmittel gestemmt werden können.

  • Versteckte Kosten: Instandhaltung, Grundsteuer, Modernisierungspflichten – was zunächst nach „geschenkter Immobilie“ klingt, kann zur finanziellen Belastung werden.

  • Emotionaler Trugschluss: Die Bindung an das Elternhaus kann dazu führen, dass Entscheidungen zu spät oder irrational getroffen werden – z. B. wird dringend notwendiger Verkauf lange hinausgezögert.

Tipp: Wer selbst nutzen möchte, sollte dies frühzeitig klären – idealerweise bereits zu Lebzeiten der Eltern durch klare Vereinbarungen oder Teilungsanordnungen im Testament.

4. Vermieten – eine Alternative zum Verkauf?

Nicht immer möchte oder kann man eine geerbte Immobilie selbst bewohnen. Doch ein sofortiger Verkauf ist auch nicht für jeden der richtige Weg – sei es aus emotionalen Gründen, weil die Marktbedingungen gerade ungünstig sind oder weil, das Objekt für regelmäßige Einkünfte sorgen kann.  In diesen Fällen kann eine Vermietung eine Brücke zwischen Bewahrung und wirtschaftlichem Nutzen schlagen.

Für wen ist Vermietung sinnvoll?

  • Wenn kein akuter Liquiditätsbedarf besteht, aber man das Objekt langfristig erhalten möchte.

  • Wenn regelmäßige Einkünfte für die eigene Lebenssituation wichtig sind.
  • Wenn der Markt schlecht ist und ein Verkauf aktuell unter Wert erfolgen müsste.

  • Wenn es emotionale Bindungen gibt, z. B. zum Elternhaus, die gegen einen schnellen Verkauf sprechen.

  • Wenn steuerliche Vorteile genutzt werden sollen, etwa durch Abschreibung oder Erhalt von Freibeträgen in bestimmten Konstellationen.

Was bei einer Vermietung zu beachten ist:

  • Vermietung bedeutet Verantwortung: Eigentümer müssen sich um Instandhaltung, Verwaltung, Mietverträge und Mietersuche kümmern oder eine Hausverwaltung beauftragen.

  • Erbengemeinschaften als Eigentümer: Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, ist die Vermietung nur möglich, wenn sich alle einig sind. Uneinigkeit kann zu Stillstand, Rechtsstreit oder Zwangsversteigerung führen. Die Erbengemeinschaft wird irgendwann aufgelöst. Die Immobilie kann innerhalb einer GbR weitergeführt werden.

  • Pflichtteile & Steuerpflichten: Auch vermietete Immobilien erhöhen den steuerlichen Wert des Erbes und können zu Erbschaftsteuer führen, obwohl keine Liquidität vorhanden ist.

Beispiel:

Drei Geschwister erben ein Mehrfamilienhaus mit drei vermieteten Wohnungen. Zwei wollen verkaufen, einer möchte behalten. Da keine Einigung erzielt wird, scheitert die Vermietung – es kommt zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, was hohe Kosten verursacht. Lösung wäre gewesen: ein frühzeitiger Vertrag oder eine klare Regelung im Testament über Verwaltung und spätere Übernahme.

Kurzfazit:

Die Vermietung kann gewollt oder ein kluger Kompromiss sein – wenn die familiären Verhältnisse stabil sind und eine klare Rollenverteilung besteht. Wer das unterschätzt, riskiert Stillstand, Streit und Wertverlust.

5. Verkaufen – wann ist es der bessere Weg?

Eine geerbte Immobilie zu verkaufen, kann befreiend, lukrativ oder auch schlicht notwendig sein. Doch hinter der scheinbar einfachen Entscheidung steht oft ein komplexes Geflecht aus Emotionen, Verpflichtungen und Steuerfragen. Der Verkauf kann sinnvoll sein – aber er sollte niemals aus Überforderung oder familiärem Druck heraus geschehen.

Typische Auslöser für einen Verkauf:

  • Mehrere Erben – kein Konsens: Wenn z. B. drei Geschwister erben, aber niemand die anderen auszahlen kann oder will, führt das oft zum Verkauf. Ohne klare Einigung droht sogar die Teilungsversteigerung.

  • Steuerlast oder Pflichtteile drücken: Gerade bei größeren Nachlässen kann ein Verkauf nötig sein, um Liquidität zu schaffen – etwa zur Begleichung von Erbschaftsteuer oder Pflichtteilsansprüchen.

  • Emotionale Distanz oder pragmatische Gründe: Nicht jeder will im Elternhaus wohnen. Manchmal steht die Immobilie weit entfernt oder ist in schlechtem Zustand – der Aufwand lohnt sich nicht.

  • Keine langfristige Perspektive: Eine Immobilie bedeutet Verantwortung – Verwaltung, Instandhaltung, laufende Kosten. Wer diesen Aufwand scheut, sollte über einen Verkauf nachdenken.

Geerbtes Vermögen verwalten – was ist zu beachten?

Ein Erbe bringt nicht nur Vermögen – es bringt auch Verantwortung. Es gibt natürlich ein sicheres Gefühl, eine große Summe auf dem Konto zu haben. Aber gerade, wenn es das erste Mal ist, dass ein so großer Geldbetrag verfügbar ist, kann das für einige mulmige Gefühle auslösen.

Plötzlich geht es um viel Geld. Es geht um Entscheidungen, die Auswirkungen haben – für Jahre, Jahrzehnte und manchmal für Generationen. Wer jetzt vorschnell handelt, riskiert, das falsche zu tun.

Plötzlich sechs-, siebenstellige Beträge auf dem Konto – und jetzt?

Wer einen größeren Geldbetrag erbt – sei es durch Immobilienverkauf oder Barvermögen – steht oft vor einem psychologischen Ausnahmezustand. Die Zahl auf dem Konto ist real, aber noch nicht verarbeitet. Die Hände werden aktiv, obwohl der Kopf noch sortiert. Emotionen wie Schuld, Dankbarkeit oder Angst vor Verlust überlagern rationale Überlegungen. Kein guter Zeitpunkt für Anlageentscheidungen – und erst recht nicht für Schenkungen oder Investitionen.

Wenn Banken plötzlich Interesse zeigen – und Berater sich melden

Nicht selten beginnt mit dem Zahlungseingang ein anderes Kapitel: Das Telefon klingelt. Die Hausbank lädt zum Gespräch. Ein Bekannter empfiehlt „jemanden, der sich auskennt“. Es gibt gute Berater – aber leider auch viele Verkäufer. Wer ein Vermögen übernimmt, muss lernen, Nein zu sagen. 

Was macht einen guten Berater aus?

  • Neutralität: Das Beratungsgespräch sollte mit dem Kunden, den Zielen und Wünschen anfangen. Erst später kommen auch  Produktverkauf auf dem Tisch. Fragen sie aktiv nach Provisionen und anderen Kosten. Denken sie immer daran, dass sie die Kosten bezahlen, auch wenn sie nicht gleich offensichtlich sind. 

  • Transparenz: Eine klare Honorarstruktur und eine offene Kommunikation sorgen für eine solide Kunden- /Beraterbasis.

  • Zertifizierungen: Sind Gütesiegel oder Auszeichnungen vorhanden, die von externen Institutionen vergeben wurden?

  • Seriosität: Lassen sie sich nicht unter Druck setzen. Kein Investment muss sofort getätigt werden. 

Tipp: Ein guter Berater stellt zunächst viele Fragen – und versucht nicht sofort, Antworten zu verkaufen.

Was bedeutet überhaupt „Vermögen verwalten“?

Vermögen zu verwalten bedeutet weit mehr, als ein Erbe einfach auf einem Konto ruhen zu lassen. Es geht darum, Werte zu sichern, sinnvoll zu strukturieren und im besten Fall auch zu mehren. Wer plötzlich über größere Summen oder Immobilien verfügt, steht vor Entscheidungen: investieren, zurücklegen, umschichten, verschenken – oder abwarten?

In diesem Kontext wird oft über „Vermögensverwalter“ gesprochen – doch was machen diese eigentlich?

Ein Vermögensverwalter analysiert die finanzielle Situation eines Mandanten und entwickelt eine Anlagestrategie, die zu den individuellen Zielen, der familiären Situation und der Risikobereitschaft passt. Er übernimmt:

  • die Zusammenstellung eines passenden Anlageportfolios (z. B. Immobilien, Aktien, Fonds),

  • die regelmäßige Überwachung und Anpassung der Geldanlage,

  • die Beratung zu steuerlichen Aspekten,

  • sowie die Koordination mit Steuerberatern, Anwälten oder Family Offices.

Je nach Umfang und Komplexität kann es sich lohnen, einen professionellen Vermögensverwalter mit der Strukturierung des Nachlasses zu beauftragen – besonders, wenn mehrere Vermögenswerte oder Generationen betroffen sind.

Braucht jeder einen Vermögensverwalter?

Nicht jeder, der erbt, braucht sofort einen professionellen Vermögensverwalter. Doch wer mehr als nur ein Sparbuch übernimmt – etwa eine Immobilie, ein Aktiendepot oder Beteiligungen – steht oft vor Fragen, die ohne fachliche Unterstützung schwer zu überblicken sind.

Denn mit der Erbschaft wächst nicht nur der Kontostand, sondern auch die Verantwortung:

  • Wie kann das Vermögen erhalten oder sogar vermehrt werden?
  • Welche Risiken lauern – zum Beispiel durch Inflation, falsche Anlagen oder unüberlegte Ausgaben?
  • Wie kann man das geerbte Vermögen so strukturieren, dass es langfristig den eigenen Zielen dient – und nicht zur Belastung wird?

In solchen Fällen kann ein Vermögensverwalter mehr leisten als bloße Anlagetipps: Er bringt Ordnung in komplexe Strukturen, hilft bei der Priorisierung von Zielen und koordiniert bei Bedarf auch mit anderen Beratern.

Faustregel: Wer nicht selbst die Zeit, das Wissen oder die emotionale Distanz mitbringt, um das geerbte Vermögen sinnvoll zu strukturieren, sollte prüfen, ob eine professionelle Begleitung sinnvoll ist – zumindest für den Einstieg oder zur einmaligen Orientierung.

Fazit

Wer erbt, trägt Verantwortung – für mehr als nur das Vermögen

Ein Erbe ist kein einfacher Geldsegen. Es ist eine Aufgabe. Oft sogar eine Herausforderung. Denn neben Zahlen, Fristen und Entscheidungen geht es um mehr: um Beziehungen, Erwartungen und den Blick in eine gemeinsame familiäre Vergangenheit – und Zukunft.

Wer geerbt hat, steht an einem sensiblen Punkt zwischen persönlicher Freiheit und familiärer Verantwortung. Es geht nicht nur darum, was geerbt wurde, sondern wie damit umgegangen wird. Unüberlegte Entscheidungen – etwa vorschneller Verkauf, Missachtung steuerlicher Fristen oder mangelhafte Kommunikation – können nicht nur finanzielle, sondern auch emotionale Schäden hinterlassen.

Deshalb gilt: Wer ein Vermögen erbt, sollte mit Weitblick handeln – und sich dort Unterstützung holen, wo Fachwissen und ein neutraler Blick hilfreich sind.

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Wichtiger Sicherheitshinweis

Leider versuchen Betrüger immer wieder bei Banken, Sparkassen und auch Vermögensverwaltern private Daten und Anlagegelder abzufischen (deshalb der Begriff Phishing).

Derzeit kursieren auch betrügerische Webseiten, die versuchen, sich als die HAC VermögensManagement AG auszugeben. Diese Seiten stehen in keiner Verbindung zu uns.

Betrüger kopieren dabei Inhalte unserer offiziellen Website, um Nutzer zur Herausgabe von Daten oder falschen Investitionen zu verleiten.

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Beim Phishing versuchen Cyberkriminelle, mit täuschend echten E-Mails, SMS oder Telefonanrufen vertrauliche Daten wie Passwörter zu stehlen. Auch ganze Homepages können kopiert und mit falschen Daten ins Internet gestellt werden. Dies ist leider heutzutage überall anzutreffen und die Betrüger werden immer professioneller. Deshalb sollte jeder Anleger bei Geldzahlungen besonders vorsichtig sein.

Oft werden Opfer aufgefordert, Links anzuklicken, die die Installation von Schadsoftware auslösen oder auf gefälschte Webseiten führen und eine Anmeldung mit persönlichen Daten erfordern. Wenn Sie z.B. versehentlich die Zugangsdaten für Ihr Online Banking auf einer gefälschten Online Banking-Webseite eingegeben haben, sollten Sie sofort Ihre Bank informieren und den Zugang zum Online Banking sperren (lassen).

Häufig sehen Phishing-Mails oder -Webseiten auf den ersten Blick seriös aus – erst beim genauen Hinsehen entdeckt man Unregelmäßigkeiten in der Absenderadresse. Das kann z. B. ein Schreibfehler im Unternehmensnamen oder eine falsche Endung (z. B. „.com“ statt „.de“) sein.

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