Schenkung an Enkel – Steuerfrei Vermögen übertragen - HAC VermögensManagement AG

Schenkung an Enkel – Steuerfrei Vermögen übertragen

Inhaltsverzeichnis

Die Schenkung an Enkel ist für viele Großeltern eine Herzensangelegenheit – sei es, um bei Ausbildung, Hausbau oder Vermögensaufbau zu unterstützen. Gleichzeitig spielen steuerliche Freibeträge, rechtliche Rahmenbedingungen und die Absicherung der eigenen Versorgung eine entscheidende Rolle.

Dieser Beitrag zeigt, wie Großeltern Enkel steuerfrei beschenken können, welche Freibeträge 2025 gelten und welche Gestaltungsoptionen es gibt – von Geldschenkung über Wertpapierdepots bis hin zu Immobilienübertragungen. Dabei werden nicht nur die steuerlichen Vorteile erläutert, sondern auch typische Fehler und Risiken angesprochen, die zu Streit in der Familie führen können.

Ziel ist es, konkrete Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, wie Vermögen sinnvoll und rechtssicher weitergegeben werden kann – zum Wohl der Enkel und im Einklang mit den Vorstellungen der Großeltern.

Wie hoch ist der Schenkungsfreibetrag für Enkel?

Enkel haben einen Schenkungsfreibetrag von 200.000 Euro je Großelternteil. Ist ein Elternteil bereits verstorben, erhöht sich der Freibetrag auf 400.000 Euro.

Die Schenkung an Enkel fällt steuerlich in die Steuerklasse I. Damit gelten für Enkelkinder ähnliche Vergünstigungen wie für Kinder, allerdings mit niedrigeren Freibeträgen. Wichtig ist die 10-Jahres-Regel: Der Freibetrag kann nach Ablauf von zehn Jahren erneut in voller Höhe genutzt werden. So lassen sich größere Vermögen in mehreren Schritten steueroptimiert übertragen.

Welche Vorteile hat eine Schenkung an Enkel zu Lebzeiten?

Eine Schenkung an Enkel zu Lebzeiten nutzt Freibeträge mehrfach, reduziert die spätere Erbschaftssteuer und gibt den Enkeln schon früh finanzielle Sicherheit.

Neben der steuerlichen Wirkung hat eine lebzeitige Schenkung mehrere praktische und emotionale Vorteile:

  1. Sofortige Unterstützung der Enkel

    • Ob Studium, Auslandsaufenthalt, Start ins Berufsleben oder Hausbau: Mit einer Schenkung stehen Mittel genau dann zur Verfügung, wenn sie gebraucht werden – nicht erst im Erbfall.

  2. Optimale Steuerplanung

    • Durch die 10-Jahres-Regel lassen sich Freibeträge mehrfach nutzen. So kann Vermögen Schritt für Schritt steuerfrei übertragen werden.

    • Beispiel: Großeltern schenken ihrem Enkel heute 200.000 € und nach 10 Jahren erneut 200.000 €. Beide Schenkungen bleiben steuerfrei.

  3. Entlastung des späteren Nachlasses

    • Jede lebzeitige Schenkung mindert die spätere Erbmasse. Das reduziert Erbschaftssteuerlasten für die Erben und kann Pflichtteilskonflikte entschärfen.

  4. Streit vermeiden, Familienfrieden sichern

    • Klare und frühzeitige Zuwendungen schaffen Transparenz. Enkel wissen, was sie erwartet, und andere Erben können frühzeitig einbezogen werden – Streit im Erbfall wird so reduziert.

  5. Emotionale Komponente: Zukunft schenken

    • Großeltern erleben, wie ihre Unterstützung wirkt: Das Enkelkind beginnt ein Studium, gründet eine Familie oder baut ein Haus – sichtbar gefördert durch die Großeltern.

    • So entsteht nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine emotionale Bindung: „Ich schenke nicht nur Geld, sondern Zukunftssicherheit.“

Geld oder Depot? – Was ist die beste Form der Schenkung für Enkel?

Eine Schenkung an Enkel kann in Form von Geld, Immobilien oder Wertpapieren erfolgen. Besonders ein Depot bietet steuerliche Vorteile, langfristige Renditechancen und ermöglicht es Großeltern, die Verwaltung noch selbst zu steuern.

Geldschenkung – einfach, aber schnell verbraucht

Eine Geldüberweisung ist die unkomplizierteste Lösung. Sie kann flexibel eingesetzt werden, zum Beispiel für Studienkosten oder den Führerschein. Der Nachteil: Das Geld wird oft verbraucht, statt nachhaltig angelegt. Zudem haben Großeltern nach der Schenkung keinerlei Einfluss mehr darauf, was mit dem Vermögen geschieht.

Depotübertragung – Vermögensaufbau mit Kontrolle

Ein Wertpapierdepot – etwa über eine professionelle Vermögensverwaltung wie den Butler – bietet mehrere Vorteile:

  • Langfristiger Vermögensaufbau: Durch Aktien, Fonds oder ETFs wächst das Kapital über Jahre hinweg und kann für große Lebensziele wie Hausbau oder Altersvorsorge des Enkels genutzt werden.

  • Kontrolle behalten: Mit Konstruktionen wie einem vollmachtlosen Vertreter oder einer Bankvollmacht können Großeltern bestimmen, wer das Depot verwaltet. So bleiben die Eltern außen vor, bis der Enkel volljährig ist.

  • Vertrauen in die Verwaltung: Großeltern wissen aus eigener Erfahrung, wie die Vermögensverwaltung arbeitet, und geben dieses Vertrauen an die nächste Generation weiter.

  • Finanzielle Erziehung: Sobald der Enkel erwachsen ist, muss er sich mit dem Vermögensverwalter auseinandersetzen. Das schult Eigenverantwortung und stärkt den Umgang mit Geld.

  • Flexibilität mit Sicherheit: Mit einem Nießbrauchsvorbehalt können sich Großeltern sogar noch Erträge aus dem Depot sichern, während das Eigentum bereits übertragen ist.

Immobilien – wertvoll, aber komplex

Auch Immobilien lassen sich übertragen. Hier spielt der Freibetrag (200.000 €) eine große Rolle, oft reicht er bei hohen Immobilienwerten nicht aus. Zudem entstehen praktische Fragen: Wer darf darin wohnen? Wer trägt laufende Kosten? Häufig ist die Kombination mit einem Nießbrauchsrecht sinnvoll, bleibt aber rechtlich und steuerlich komplexer als ein Depot.


Fazit: Ein Depot wie unser Geldanlage-Butler ist meist die nachhaltigste Form einer Schenkung an Enkel. Es verbindet steuerliche Vorteile, langfristigen Vermögensaufbau und pädagogischen Mehrwert – ohne dass Großeltern sofort die Kontrolle abgeben müssen.

Die wichtigsten Fragen von Großeltern bei einer Depotschenkung

Wer eine Schenkung an Enkel in Form eines Depots plant, denkt nicht nur an Rendite, sondern auch an Kontrolle, Sicherheit und Gerechtigkeit in der Familie. Dabei tauchen immer wieder ähnliche Fragen auf, die sich Großeltern stellen – und die zeigen, wie wichtig eine gute Planung ist.

Eine der häufigsten Sorgen lautet: „Verliere ich die Kontrolle über das Vermögen?“ – Die Antwort lautet: nein. Mit einem Schenkungsvertrag oder einer Konstruktion wie dem vollmachtlosen Vertreter können Großeltern sicherstellen, dass das Depot zwar rechtlich übertragen ist, aber praktisch in ihren gewünschten Bahnen bleibt, bis das Enkelkind volljährig ist.

Auch die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt stellt sich: „Ab welchem Alter ist ein Depot sinnvoll?“ Tatsächlich kann ein Depot schon ab der Geburt eröffnet werden. Minderjährige profitieren besonders von der langen Laufzeit und dem Zinseszinseffekt – auch wenn sie es zunächst nicht selbst verwalten dürfen.

Das führt direkt zur nächsten Unsicherheit: „Wer verwaltet das Depot, solange mein Enkel noch minderjährig ist?“ Normalerweise übernehmen die Eltern diese Rolle. Wer das jedoch bewusst vermeiden möchte, kann eine Treuhandlösung wählen oder eine Vollmacht hinterlegen. So bleibt die Verwaltung bis zur Volljährigkeit in den Händen der Großeltern oder einer neutralen Vertrauensperson.

Andere Großeltern überlegen: „Soll ich sofort schenken – oder lieber erst per Testament als Vermächtnis?“ Beides hat Vorteile. Die Schenkung zu Lebzeiten nutzt steuerliche Freibeträge mehrfach und unterstützt den Enkel sofort. Ein Vermächtnis im Testament sichert das Vermögen für später und schafft klare Regelungen im Erbfall. Häufig ist eine Kombination der beiden Wege am sinnvollsten.

Gerade bei mehreren Enkeln geht es außerdem um Gerechtigkeit. Eine gleichmäßige Aufteilung verhindert Neid oder Streit zwischen Geschwistern und Cousins. Hier helfen klare Schenkungsverträge oder auch gestaffelte Übertragungen, die über die Jahre verteilt erfolgen.

Schließlich kommt fast immer die Frage: „Kann ich eine Schenkung wieder zurückfordern?“ Grundsätzlich gilt: ohne vertragliche Absicherung nicht. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte im Schenkungsvertrag Rückforderungsklauseln aufnehmen – etwa für den Fall von Insolvenz, Scheidung oder wenn das Enkelkind vor den Großeltern verstirbt.

Fazit: Die Schenkung an Enkel über ein Depot ist steuerlich attraktiv und bietet langfristige Chancen. Sie wirft aber auch rechtliche und familiäre Fragen auf, die frühzeitig geklärt werden sollten. Wer dies tut, behält die Kontrolle, sichert seine Enkel gezielt ab und vermeidet unnötige Konflikte in der Familie.

Wenn Großeltern schenken: Welche Rolle spielen die Eltern wirklich?

Bei einer Schenkung an Enkel sind die Eltern oft automatisch mit im Spiel – insbesondere, wenn die Kinder noch minderjährig sind. Das wirft für Großeltern heikle Fragen auf: Wie viel Einfluss sollen die Eltern haben? Und wie lässt sich sicherstellen, dass das Vermögen wirklich beim Enkel ankommt?

Zunächst ist wichtig zu wissen: Bei minderjährigen Enkeln verwalten grundsätzlich die Eltern das Vermögen. Das kann zu Problemen führen, wenn Großeltern befürchten, dass das Geld nicht im Sinne des Kindes genutzt wird – etwa, wenn die Eltern selbst unter finanziellen Druck geraten.

Um das zu vermeiden, gibt es rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten. Beliebt sind Treuhandlösungen oder Konstruktionen mit einem vollmachtlosen Vertreter, der bei der Bank hinterlegt wird. In diesem Fall bleibt das Depot zwar Eigentum des Enkels, die Eltern haben jedoch keinen Zugriff. Erst mit der Volljährigkeit des Kindes oder nach einem festgelegten Ereignis – zum Beispiel dem Tod der Großeltern – wird die Verfügungsmacht freigegeben.

Ein weiteres Thema ist die gerechte Verteilung bei mehreren Enkeln. Oft entstehen Konflikte nicht zwischen den Enkeln selbst, sondern zwischen deren Eltern. Wird ein Enkelkind bevorzugt behandelt, fühlen sich andere Familienzweige schnell benachteiligt. Deshalb ist es entscheidend, Schenkungen frühzeitig klar zu dokumentieren – ob durch gleichmäßige Beträge oder durch gestaffelte Übertragungen, die allen Familienzweigen gerecht werden.

Fazit: Wer seinen Enkeln schenkt, muss die Rolle der Eltern immer mitdenken. Mit klugen vertraglichen Regelungen behalten Großeltern die Kontrolle, sichern das Vermögen langfristig und verhindern Streit – nicht nur zwischen den Kindern, sondern auch zwischen den Eltern der Enkel.

Alternative: Schenkung an die Eltern mit Zweckbindung

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, nicht direkt an den Enkel, sondern an die Eltern zu schenken – etwa mit einer vertraglichen Auflage, das Vermögen zweckgebunden für Ausbildung oder Wohnen des Kindes zu verwenden. Das schafft Flexibilität, birgt aber auch das Risiko, dass die Eltern das Geld anders einsetzen.


Fazit: Eine Schenkung an Enkel sollte immer auch die Rolle der Eltern berücksichtigen. Wer klare Strukturen schafft – sei es durch Schenkungsverträge, Bankvollmachten oder Zweckbindungen – stellt sicher, dass das Vermögen wirklich beim Enkel ankommt. Mit klugen vertraglichen Regelungen behalten Großeltern die Kontrolle, sichern das Vermögen langfristig und verhindern Streit – nicht nur zwischen den Kindern, sondern auch zwischen den Eltern der Enkel.

Wie können Großeltern beim Depot den Zugriff der Eltern umgehen?

Normalerweise verwalten die Eltern automatisch das Vermögen minderjähriger Kinder – auch ein Depot. Viele Großeltern möchten aber sicherstellen, dass die Schenkung wirklich dem Enkel zugutekommt und nicht von den Eltern beeinflusst oder vorzeitig verwendet wird.

Die Lösung: Manche Banken ermöglichen, ein Depot auf den Namen des Enkels zu eröffnen, aber die Verwaltung über einen sogenannten vollmachtlosen Vertreter oder eine Treuhandkonstruktion laufen zu lassen.

So funktioniert es in der Praxis:

  • Das Depot wird auf den Namen des Enkels eingerichtet.

  • Die Verwaltung übernimmt zunächst ein Großelternteil oder eine Vertrauensperson, die bei der Bank als Vertreter hinterlegt ist.

  • Die Eltern haben dadurch keinen unmittelbaren Zugriff.

  • Mit Eintritt eines Ereignisses – z. B. der Volljährigkeit des Enkels oder dem Tod des Großelternteils – wird die Vollmacht aktiviert und das Depot geht vollständig an den Enkel über.

Vorteile dieser Lösung:

  • Eltern umgehen: Zugriff bleibt bei den Großeltern oder einem Treuhänder, bis das Enkelkind selbst alt genug ist.

  • Frühzeitiger Vermögensaufbau: Das Geld arbeitet von Kindesalter an – z. B. in ETFs oder Fonds über eine Vermögensverwaltung wie den Butler.

  • Rechtssicherheit: Die Regelung wird bei der Bank dokumentiert, sodass klar ist, dass der Wille der Großeltern bindend ist.

  • Verlässliche Übergabe: Das Vermögen steht erst dann zur Verfügung, wenn das Enkelkind tatsächlich selbst entscheiden kann.

⚠️ Wichtig: Steuerlich gilt dies trotzdem als Schenkung – der Freibetrag von 200.000 € pro Großelternteil muss beachtet werden. Außerdem können Pflichtteilsergänzungsansprüche entstehen, wenn die Schenkung innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod erfolgt.


Tipp: Sprechen Sie mit Ihrer Bank, Ihrem Vermögensverwalter oder einem Fachanwalt, welche Treuhand- oder Vollmachtslösungen möglich sind. Nicht alle Banken handhaben dieses Modell gleich.

HAC-Geldanlage-butler_box_Komandobruecke_Schiff
Der HAC-GELDANLAGE-BUTLER

Bringen Sie Ihr Vermögen auf Kurs

Der HAC-Geldanlage-Butler verbindet digitale Effizienz mit hanseatischer Verlässlichkeit. Sie beantworten zwölf einfache Fragen, wir ermitteln Ihr Risikoprofil. Anschließend wählen Sie Ihre Wunschstrategie, eröffnen in wenigen Minuten Ihr Depot und wir übernehmen den Rest.
Sie wünschen persönliche Beratung? Bei uns landen Sie nicht in einer endlosen Hotline-Schleife. Stattdessen sprechen Sie direkt mit echten Menschen, die sich auskennen und für Sie da sind.

Risiken und typische Fehler bei Schenkungen an Enkel

Eine Schenkung an Enkel kann erhebliche steuerliche Vorteile bringen – sie birgt jedoch auch rechtliche und familiäre Risiken, wenn sie nicht sorgfältig geplant wird. Wer Fehler vermeidet, schützt nicht nur das Vermögen, sondern auch den Familienfrieden.

Ein häufiges Problem entsteht durch Ungleichbehandlung zwischen Enkeln. Wird ein Enkelkind bevorzugt, empfinden andere Kinder oder deren Eltern dies oft als Benachteiligung. Die Folge sind Spannungen, die sich über Generationen hinweg ziehen können. Großeltern sollten deshalb auf eine faire und transparente Aufteilung achten und ihre Entscheidungen klar dokumentieren.

Auch der Pflichtteil spielt eine wichtige Rolle. Sogenannte Pflichtteilsergänzungsansprüche sorgen dafür, dass Schenkungen an Enkel, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Tod erfolgen, auf den Pflichtteil anderer Erben angerechnet werden können. Das bedeutet: Selbst wenn ein Enkel bereits zu Lebzeiten bedacht wurde, können andere Erben nachträglich Ansprüche stellen – und so für Konflikte sorgen.

Ein weiteres Risiko liegt in der fehlenden Dokumentation. Geldgeschenke oder Überweisungen „unter der Hand“ sind zwar schnell gemacht, führen aber im Streitfall zu großen Beweisschwierigkeiten – sei es gegenüber dem Finanzamt oder anderen Erben. Ein klarer Schenkungsvertrag oder eine saubere Bankdokumentation ist deshalb unverzichtbar.

Hinzu kommt, dass viele Großeltern kein Rückforderungsrecht vereinbaren. Ohne entsprechende Klauseln können sie das verschenkte Vermögen nicht zurückholen – selbst dann nicht, wenn das Enkelkind insolvent wird, sich scheiden lässt oder im schlimmsten Fall vor den Großeltern verstirbt.

Nicht zuletzt darf die eigene Versorgung nicht außer Acht gelassen werden. Wer zu großzügig schenkt, gefährdet womöglich die eigene Altersvorsorge. In solchen Fällen können Nießbrauchsrechte oder Teilübertragungen helfen: Das Vermögen wird zwar weitergegeben, bleibt aber in gewissem Umfang unter Kontrolle der Großeltern.

Fazit: Die Schenkung an Enkel ist ein wirkungsvolles Instrument der Vermögensweitergabe – aber nur, wenn sie klug gestaltet ist. Wer steuerliche Regeln, Pflichtteile und familiäre Interessen übersieht, riskiert Streit und finanzielle Nachteile. Eine rechtliche und steuerliche Beratung ist deshalb dringend zu empfehlen.

Schenkung oder Vermächtnis? – Was ist besser für Enkel

Ob eine Schenkung an Enkel zu Lebzeiten oder ein Vermächtnis im Testament sinnvoller ist, hängt von den Zielen der Großeltern ab. Beide Wege haben Vor- und Nachteile – oft ist die Kombination am klügsten.

Schenkung zu Lebzeiten

Eine Schenkung zu Lebzeiten bedeutet, dass der Enkel direkt von der Unterstützung profitiert. Gerade in Zeiten steigender Ausbildungskosten oder beim Start ins Berufsleben kann das entscheidend sein.

  • Sofortige Förderung: Ob für Studium, Hausbau oder eine Firmengründung – lebzeitige Schenkungen eröffnen Chancen, wenn sie am meisten gebraucht werden.

  • Steuerliche Effizienz: Da der Freibetrag von 200.000 € pro Großelternteil alle zehn Jahre neu greift, können durch wiederholte Schenkungen erhebliche Vermögen steuerfrei übertragen werden. Beispiel: Ein Enkel kann über 20 Jahre von zwei Großeltern steuerfrei 800.000 € erhalten.

  • Kontrolle trotz Schenkung: Mit Nießbrauch oder einer Treuhandlösung behalten Großeltern Zugriff auf Erträge oder die Verwaltung des Depots.

  • Risiko Altersvorsorge: Wer zu viel verschenkt, kann sich selbst in Schwierigkeiten bringen. Hier ist eine saubere Liquiditätsplanung entscheidend – notfalls über Teilübertragungen statt großer Einmalbeträge.

Vermächtnis im Testament

Das Vermächtnis sichert Enkelkinder für die Zeit nach dem Tod der Großeltern ab – ohne dass diese zu Lebzeiten Kontrolle verlieren.

  • Volle Sicherheit für Großeltern: Sie behalten ihr Vermögen und können es flexibel nutzen, solange sie leben.

  • Gezielte Begünstigung: Ein Enkel kann bedacht werden, ohne Teil der Erbengemeinschaft zu werden. Das reduziert Konflikte – vor allem in Patchwork-Familien.

  • Pflichtteilsschutz: Durch ein Vermächtnis können Großeltern das Pflichtteilsrecht besser einbinden und so spätere Streitigkeiten minimieren.

  • Steuerliche Einschränkung: Freibeträge greifen nur einmal, im Todesfall. Anders als bei Schenkungen lassen sich Freibeträge nicht mehrfach nutzen.

Beispiel: Wird ein Enkel mit 400.000 € per Vermächtnis bedacht, ist dies steuerfrei – aber nur einmal. Bei einer Schenkung hätten die Großeltern über 20 Jahre den doppelten Betrag steuerfrei übertragen können.

Kombination als optimale Lösung

In der Praxis ist eine Mischstrategie oft die beste Wahl.

  • Lebzeitige Schenkungen sichern Soforthilfe, nutzen die Freibeträge mehrfach und entlasten den späteren Nachlass.

  • Vermächtnisse im Testament schaffen zusätzliche Klarheit, sichern Enkel gezielt ab und verhindern, dass es in der Erbengemeinschaft zu Streit kommt.

So können Großeltern flexibel bleiben, ihre Altersvorsorge schützen und gleichzeitig die Enkel schon früh auf den eigenen Weg schicken.


Fazit: Eine Schenkung an Enkel ist kein „Entweder-oder“. Wer beide Instrumente kombiniert, nutzt steuerliche Vorteile, bleibt selbstbestimmt und sorgt für Gerechtigkeit in der Familie. Mit Rückforderungsklauseln, Nießbrauch und klaren Testamentsregelungen lassen sich Risiken minimieren – und der Familienfrieden bewahren.

Ihr nächster Schritt

  • Prüfen Sie, welchen Betrag Sie steuerfrei an Enkel übertragen können.

  • Entscheiden Sie, ob eine Schenkung zu Lebzeiten, ein Vermächtnis oder eine Kombination für Ihre Situation sinnvoll ist.

  • Holen Sie fachliche Beratung von Vermögensverwalter, Steuerberater oder Notar ein.

  • Informieren Sie sich über den Butler und wie er Ihnen hilft, ein Depot für Ihre Enkel einzurichten – sicher, renditestark und transparent.

  • Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung eines Junior-Depots.

Fazit – So schenken Sie Ihren Enkeln

Die Schenkung an Enkel ist weit mehr als ein steuerliches Thema – sie ist ein starkes Zeichen von Fürsorge und Verantwortung. Wer seine Enkel frühzeitig unterstützt, kann steuerliche Freibeträge optimal nutzen, Pflichtteilsstreitigkeiten vermeiden und den Vermögensaufbau für die nächste Generation gezielt fördern.

Entscheidend ist jedoch, Schenkungen rechtlich abzusichern: durch klare Schenkungsverträge, Rückforderungsklauseln, gegebenenfalls Nießbrauchsrechte oder die Ergänzung durch ein Vermächtnis im Testament. So bleibt das eigene Leben abgesichert, während die Enkel schon heute von einer klugen Planung profitieren.

👉 Lassen Sie sich professionell begleiten – etwa durch unsere digitale Vermögensverwaltung Geldanlage-Butler. Lassen Sie sich mit unserer Unterstützung Depots für Ihre  Enkel einfach, transparent und steueroptimiert einrichten. Großeltern behalten die Kontrolle und wissen, dass ihr Vermögen nachhaltig verwaltet wird, bis die Enkel eigenverantwortlich übernehmen können.

Artikel jetzt teilen

Wichtiger Sicherheitshinweis

Leider versuchen Betrüger immer wieder bei Banken, Sparkassen und auch Vermögensverwaltern private Daten und Anlagegelder abzufischen (deshalb der Begriff Phishing).

Derzeit kursieren auch betrügerische Webseiten, die versuchen, sich als die HAC VermögensManagement AG auszugeben. Diese Seiten stehen in keiner Verbindung zu uns.

Betrüger kopieren dabei Inhalte unserer offiziellen Website, um Nutzer zur Herausgabe von Daten oder falschen Investitionen zu verleiten.

Bitte beachten Sie:

  • Unsere einzige offizielle Website ist https://hac.de
  • Wir fordern Kunden niemals auf, Geld auf fremde oder unbekannte Konten zu überweisen
  • Tätigen Sie Überweisungen ausschließlich auf Ihr eigenes, persönliches Konto bei unseren Bankpartnern
  • Öffnen Sie keine verdächtigen Links und prüfen Sie stets unsere richtige Webadresse: Sie beginnt immer mit https://hac.de oben im Browser-Fenster
  • Bei Unsicherheiten oder Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter info@hac.de oder 040 / 611 84 80. Wir helfen Ihnen gerne.

Beim Phishing versuchen Cyberkriminelle, mit täuschend echten E-Mails, SMS oder Telefonanrufen vertrauliche Daten wie Passwörter zu stehlen. Auch ganze Homepages können kopiert und mit falschen Daten ins Internet gestellt werden. Dies ist leider heutzutage überall anzutreffen und die Betrüger werden immer professioneller. Deshalb sollte jeder Anleger bei Geldzahlungen besonders vorsichtig sein.

Oft werden Opfer aufgefordert, Links anzuklicken, die die Installation von Schadsoftware auslösen oder auf gefälschte Webseiten führen und eine Anmeldung mit persönlichen Daten erfordern. Wenn Sie z.B. versehentlich die Zugangsdaten für Ihr Online Banking auf einer gefälschten Online Banking-Webseite eingegeben haben, sollten Sie sofort Ihre Bank informieren und den Zugang zum Online Banking sperren (lassen).

Häufig sehen Phishing-Mails oder -Webseiten auf den ersten Blick seriös aus – erst beim genauen Hinsehen entdeckt man Unregelmäßigkeiten in der Absenderadresse. Das kann z. B. ein Schreibfehler im Unternehmensnamen oder eine falsche Endung (z. B. „.com“ statt „.de“) sein.

Rückruf: Gerne rufen wir Sie schnellstmöglich oder gemäß Ihrer Präferenzen zurück. Bitte füllen Sie dazu nachfolgendes Formular aus:

Name
Bestätigung

Wir senden Ihnen alle Informationen bequem per E-Mail.

Name
Bestätigung

Wie dürfen wir Sie unterstützen?

Entscheiden Sie, welcher Weg für Sie am bequemsten ist.

Online-Termin vereinbaren

Kostenfrei und unverbindlich beraten lassen

Rückruf anfordern

Wir rufen Sie persönlich zurück

Informationen erhalten

Erhalten Sie alle Informationen bequem per E-Mail

Butler-Registrierung

Starten Sie direkt mit unserer digitalen Lösung

Ihre Angaben werden ausschließlich für die Kontaktaufnahme durch die HAC Vermögensmanagement AG verwendet.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner