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Erbengemeinschaft vermeiden – Wie Sie Streit ums Erbe schon zu Lebzeiten verhindern

Inhaltsverzeichnis

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, beginnt oft ein weiterer Kampf – und zwar nicht mit dem Schicksal, sondern mit der eigenen Familie. Kaum ein Thema ist mit so vielen Emotionen, Missverständnissen und rechtlichen Fallstricken verbunden wie eine Erbengemeinschaft. Wer nichts regelt, riskiert nicht nur Streit, sondern oft auch den Verlust von Geld, Immobilien – und tragischerweise auch von Beziehungen.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie mit kluger Planung und einfachen Mitteln eine Erbengemeinschaft vermeiden. Wir zeigen, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, warum ein Testament allein nicht immer reicht – und wie Sie Ihr Vermögen so weitergeben, dass Frieden bleibt.

📌 Hinweis: Diese Information dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung oder Steuerberatung dar. Für konkrete Fragen empfiehlt sich die Konsultation eines Notars, Fachanwalts oder einer Notarin oder Fachanwältin für Erbrecht oder entsprechende Berater für steuerliche Themen.

Warum eine Erbengemeinschaft schnell zum Streitfall wird

Erbengemeinschaften führen häufig zu Konflikten, weil alle Entscheidungen einstimmig getroffen werden müssen – aber die Interessen selten übereinstimmen.
Emotionen, Unsicherheit und rechtliche Unklarheiten machen aus Familien oft Gegner.

Wer schon einmal Teil einer Erbengemeinschaft war, kennt die Realität: Der eine will verkaufen, die andere vermieten. Einer hat finanzielle Sorgen, die andere hängt emotional am Elternhaus. Und jede Entscheidung – von der Wohnungsauflösung bis zum Kontoauszug – muss gemeinsam getroffen werden.

Die häufigsten Gründe, warum Erbengemeinschaften scheitern:

  1. Unterschiedliche Lebensrealitäten:
    Der eine braucht dringend Geld – die andere möchte das Haus erhalten. Kompromisse werden schwer.

  2. Immobilien als Zankapfel:
    Wer entscheidet über Verkauf, Sanierung oder Vermietung? Ohne klare Regelung blockieren sich Erben gegenseitig.

  3. Unklare Rollenverteilung:
    Wer darf Konten einsehen, Verträge abschließen oder mit Banken sprechen? Ohne Vollmachten läuft nichts – oder zu viel in Eigenregie.

  4. Emotionale Altlasten:
    Alte Streitigkeiten aus der Kindheit brechen auf – oft am Kaffeetisch beim ersten Erbgespräch.

  5. Blockierte Handlungsfähigkeit:
    In einer Erbengemeinschaft müssen alle zustimmen. Ein einziger Verweigerer kann alles aufhalten – selbst dringende Reparaturen.

Die rechtliche Lage erschwert vieles: Solange die Erbengemeinschaft nicht auseinandergesetzt ist, gehört alles „allen gemeinsam“. Das heißt: Niemand darf allein handeln – nicht einmal Reparaturen am Haus durchführen, ohne Zustimmung.

Was harmlos beginnt („Das klären wir schon!“), endet nicht selten in Zerwürfnissen, Anwaltsschreiben – oder sogar einer Zwangsversteigerung.

Deshalb gilt: Verhindern Sie, dass eine Erbengemeinschaft überhaupt entsteht – durch klare Gestaltung zu Lebzeiten.

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Ein typisches Beispiel zeigt, wie schnell aus Vertrauen Stillstand wird:

Beispiel: Das gemeinsame Konto – plötzlich blockiert

Ein Ehepaar führt ein gemeinsames Oder-Konto. Beide Partner dürfen frei über das Guthaben verfügen. Nach dem Tod eines Partners geht der überlebende Ehegatte meist davon aus, weiterhin uneingeschränkt auf das Konto zugreifen zu können.

Doch Vorsicht: Juristisch fällt der Anteil des Verstorbenen in den Nachlass – und gehört damit der Erbengemeinschaft.
Jeder Miterbe hat das Recht, die Umwandlung in ein Und-Konto zu verlangen. Das hat weitreichende Folgen:

  • Ohne Zustimmung aller Erben kann keine Abbuchung mehr erfolgen.

  • Der überlebende Ehepartner verliert den alleinigen Zugriff – sogar auf Guthaben, das er mit eingebracht hat.

  • Rechnungen können nicht bezahlt werden, dringende Überweisungen bleiben liegen.

➡️ Ergebnis: Die Situation eskaliert, weil Vertrauen fehlt, Kommunikation stockt oder Erben sich gegenseitig blockieren.

Dieses Beispiel steht stellvertretend für viele andere Situationen: Immobilie, Konto, Unternehmen – sobald mehrere Beteiligte entscheiden müssen, droht Stillstand. Und genau deshalb ist die Vermeidung einer Erbengemeinschaft in vielen Fällen der klügere Weg.

Tipp: Wie löst man eine Erbengemeinschaft auf?

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Wie können Sie eine Erbengemeinschaft gezielt vermeiden?

Wer gezielt gestalten will, kann durch Testament, Schenkung oder Erbvertrag verhindern, dass mehrere Personen automatisch Miterben werden. So lassen sich Streit, Blockaden und teure Auseinandersetzungen schon im Vorfeld umgehen.

Die einfachste Lösung: Bestimmen Sie in einem Testament eine Person als Alleinerben.
Das verhindert automatisch die Bildung einer Erbengemeinschaft – denn wer allein erbt, muss mit niemandem abstimmen oder teilen (abgesehen von Pflichtteilsansprüchen, auf die wir später eingehen).

Weitere Strategien zur Vermeidung einer Erbengemeinschaft:

  • Schenkungen zu Lebzeiten: Sie übertragen Vermögen bereits jetzt – zum Beispiel Immobilien – mit Nießbrauchsvorbehalt oder Wohnrecht.

  • Teilungsanordnung im Testament: Sie bestimmen, wer was bekommt – konkret und eindeutig. Das reduziert Streit bei der Auseinandersetzung.

  • Vermächtnis statt Miterbschaft: Statt mehrere Personen als Erben einzusetzen, erhält eine Person das Erbe – die anderen bekommen gezielte Vermächtnisse (z. B. Geld, Schmuck, Auto).

  • Erbvertrag mit einzelnen Personen: Besonders bei Patchwork-Familien oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften eine gute Möglichkeit, klare Verhältnisse zu schaffen.

  • Immobilien schon zu Lebzeiten aufteilen: Gerade bei mehreren Kindern kann die frühzeitige Aufteilung von Immobilien zu Klarheit führen – z. B. durch Schenkung mit Wohnrecht.

Praxis-Tipp:
Wer eine Immobilie vererben will, sollte besonders vorsichtig sein: Immobilien sind emotionale und finanzielle Zankäpfel. Wenn keine klare Regelung existiert, drohen Blockaden, Wertverluste und sogar die Zwangsversteigerung.

Lesenswert: Berliner Testament in 5 Minuten verstehen

Was spricht für einen Alleinerben – und wie sichern Sie andere trotzdem ab?

Ein Alleinerbe sorgt für Klarheit und Handlungsfähigkeit – und verhindert Streit unter Miterben. Andere nahestehende Personen können Sie trotzdem über Vermächtnisse oder Schenkungen absichern.

Viele Erblasser wünschen sich, dass „die Familie sich nicht streitet“. Doch genau das passiert oft, wenn mehrere Personen gemeinsam erben – also in einer Erbengemeinschaft landen.
Ein kluger Weg: eine Person als Alleinerben bestimmen, die sich um die Nachlassabwicklung kümmert und selbstbestimmt handeln kann.

Das sind die Vorteile eines Alleinerben:

  • Kein Abstimmungsbedarf mit anderen

  • Volle Entscheidungskompetenz (z. B. bei Immobilienverkauf)

  • Schnellere Handlungsfähigkeit

  • Schutz vor Blockaden, Streit oder Zwangsversteigerungen

Doch was ist mit den anderen Kindern, Verwandten oder Partnern?

💡 So sichern Sie weitere Personen ab – ohne Erbengemeinschaft:

  • Vermächtnis: Legen Sie im Testament fest, dass eine Person z. B. 50.000 € oder ein Schmuckstück bekommt. Das wirkt nicht als Erbeinsetzung – sondern als klare Zuwendung.

  • Pflichtteilsansprüche beachten: Kinder oder Ehepartner haben immer einen gesetzlichen Mindestanspruch. Dieser sollte einkalkuliert – oder ggf. durch Schenkungen vorab abgefedert werden.

  • Schenkungen zu Lebzeiten: Wenn das Vermögen überschaubar ist oder konkret verteilt werden soll, sind vorweggenommene Erbfolgen oft sinnvoller als komplexe Erbengemeinschaften.

⚠️ Wichtig:
Auch wenn Sie einen Alleinerben bestimmen, können Sie emotionalen Ausgleich schaffen – durch persönliche Worte im Testament, durch gerechte Vermächtnisse oder klare Kommunikation zu Lebzeiten.

Denn häufig entsteht Streit nicht aus Geldgier, sondern aus Unsicherheit, Enttäuschung oder ungelösten Familienkonflikten.

Was spricht für einen Alleinerben – und wie sichern Sie andere trotzdem ab?

Erbengemeinschaften entstehen automatisch – wenn nichts geregelt ist.
Wer zu Lebzeiten klare Verfügungen trifft, verhindert spätere Konflikte und sorgt für handlungsfähige Nachfolger – ohne kollektive Entscheidungsblockaden.

Eine Erbengemeinschaft entsteht immer dann, wenn mehrere Personen gesetzlich oder testamentarisch gemeinsam erben – und kein Erbe allein eingesetzt wird. Das heißt: Wer nichts regelt, lässt das Gesetz entscheiden – und genau das führt später oft zum Streit.

Die beste Lösung: Ein Testament, das eine Person als Alleinerben bestimmt – oder alternativ eine gerechte Teilung durch Vermächtnisse, Schenkungen oder Erbverträge.

Ihre Möglichkeiten im Überblick:

  • Alleinerben einsetzen:
    Statt alle Kinder zu gleichen Teilen zu Erben zu machen, können Sie z. B. einem Kind das Haus hinterlassen – mit einer Ausgleichsregelung an die anderen.

  • Vermächtnisse statt Erbengemeinschaft:
    Wer bestimmten Personen nur einzelne Werte (z. B. Geldbeträge, Schmuck, Kunst) zukommen lassen möchte, kann das per Vermächtnis tun – ohne sie zu Miterben zu machen.

  • Schenkung zu Lebzeiten:
    Durch Schenkungen (z. B. Immobilienübertragungen mit Nießbrauch) können Sie Vermögen vorab verteilen – unter Nutzung steuerlicher Freibeträge.

  • Erbvertrag mit den Beteiligten:
    Besonders sinnvoll bei Patchwork-Familien oder Unternehmensnachfolgen – wenn Einvernehmen herrscht und rechtssichere Bindung gewünscht ist.

Wichtig:

Wer nur sagt „Ihr regelt das später schon“, belastet die Hinterbliebenen emotional und organisatorisch – und verliert Gestaltungsspielraum.
Besser: Jetzt klar regeln, was später gelten soll – mit juristischer Begleitung.

Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie, um eine Erbengemeinschaft zu vermeiden?

Testament, Schenkung oder Erbvertrag – es gibt mehr Möglichkeiten als viele denken.
Wer rechtzeitig gestaltet, kann individuell steuern, wer was bekommt – und damit Streit, Stillstand oder Zwangsverkäufe gezielt verhindern.

Wenn keine klare Nachlassregelung getroffen wird, entsteht oft automatisch eine Erbengemeinschaft – und mit ihr die Pflicht zur gemeinsamen Verwaltung. Doch das muss nicht sein. Die folgenden Instrumente helfen Ihnen, Ihren Nachlass klar und rechtssicher zu regeln:

Das Testament – der Klassiker mit Spielraum

Ein Testament ist eine einseitige Verfügung – es kann von jeder geschäftsfähigen Person ab 16 Jahren selbst erstellt werden. Es ermöglicht Ihnen, frei zu bestimmen, wer was erhalten soll.

Ein einfaches Testament kann reichen, um aus mehreren Erben einen Alleinerben zu machen – etwa das älteste Kind oder den Ehepartner. Die anderen können durch ein Vermächtnis bedacht werden, ohne in die Gemeinschaft einzutreten.

Berliner Testament – für Ehepaare mit Absicherungswunsch

Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments von Ehe- oder eingetragenen Lebenspartnern. Beide setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein – die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Elternteils.

Vorteil: Der überlebende Ehegatte ist abgesichert.
Nachteil: Beim Tod des Zweiten entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft unter den Kindern – mit den bekannten Risiken.

Tipp: Berliner Testamente sollten professionell geplant werden, besonders bei Immobilien oder großen Vermögen – Pflichtteilsansprüche spielen hier eine zentrale Rolle.

Schenkungen – mit Steuerfreibeträgen gestalten

Wer zu Lebzeiten Vermögen gezielt überträgt, kann nicht nur Steuern sparen, sondern auch klare Besitzverhältnisse schaffen – ganz ohne Erbengemeinschaft.

Kinder haben alle 10 Jahre einen Freibetrag von 400.000 €, Ehegatten 500.000 €.

Durch eine Immobilienübertragung mit Nießbrauch sichern Sie sich Wohnrecht und Kontrolle – und geben gleichzeitig einen klaren Besitzwechsel vor.

Tipp: Sorgfältig dokumentieren – und unbedingt mit einem Fachanwalt oder Notar abstimmen.

Der Erbvertrag – verbindlich und gemeinsam geplant

Ein Erbvertrag ist eine zweiseitige Vereinbarung, die nur notariell geschlossen werden kann. Er ist bindend – das heißt: Eine Änderung ist nur mit Zustimmung aller Beteiligten möglich.

Wer kann einen Erbvertrag schließen?
Jede volljährige, geschäftsfähige Person mit einem oder mehreren Vertragspartnern – das müssen keine Verwandten sein.

Wann ist er sinnvoll?

  • In Patchwork-Familien

  • Bei nicht verheirateten Lebenspartnern

  • Wenn Kinder aus verschiedenen Beziehungen abgesichert werden sollen

  • Für die Nachfolge eines Unternehmens

Er bietet Sicherheit, ist aber unflexibel – daher nur bei klarer Familienstruktur empfehlenswert.


Fazit für diesen Abschnitt:
Sie haben mehr Handlungsspielraum, als Sie denken. Wer Testament, Schenkung oder Erbvertrag gezielt nutzt, verhindert nicht nur eine Erbengemeinschaft – sondern legt den Grundstein für Frieden in der Familie.

Pflichtteil: Was muss ich beachten, damit niemand leer ausgeht?

Auch wenn Sie jemanden enterben – auf den Pflichtteil haben bestimmte Angehörige weiterhin Anspruch.
Diesen Anspruch können Sie nicht umgehen, aber gestalten: durch klare Testamentsformeln, frühzeitige Kommunikation oder kluge Vorwegregelungen.

Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Erbe. Anspruch darauf haben:

  • Kinder

  • Ehegatten

  • Eltern (nur wenn keine Kinder vorhanden sind)

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils – in Geld, nicht in Gegenständen. Wird also ein Kind per Testament enterbt, hat es dennoch Anspruch auf einen Auszahlungsbetrag, der dem hälftigen gesetzlichen Erbteil entspricht.

Beispiel:
Ein verwitweter Vater mit einem Vermögen von 1 Mio EUR und zwei Kindern setzt Kind B zum Alleinerben ein. 
Kind A ist damit enterbt und bekommt dennoch ¼ des Nachlasses als Pflichtteil (½ vom gesetzlichen ½-Anteil) – in bar ausgezahlt.

Warum ist das so wichtig für Ihre Planung?

Ein zu hoher Pflichtteilsanspruch kann das gesamte Erbe gefährden – vor allem, wenn Immobilien oder Unternehmen zum Nachlass gehören, aber kaum liquide Mittel vorhanden sind.

Dann droht:

  • Zwangsverkauf von Immobilien

  • Entnahmen aus Unternehmenskapital

  • Streit unter Erben und Pflichtteilsberechtigten

Was können Sie tun, um Streit zu vermeiden?

  • Pflichtteil als Geldreserve einplanen
    Halten Sie liquide Mittel vor oder schaffen Sie diese durch frühzeitige Umstrukturierung des Vermögens.

  • Vorweggenommene Erbfolge nutzen
    Schenkungen zu Lebzeiten senken das spätere Pflichtteilsrisiko – vor allem, wenn sie außerhalb des 10-Jahres-Zeitraums liegen.

  • Pflichtteilsverzicht vertraglich vereinbaren
    Gegen eine Abfindung können Pflichtteilsberechtigte freiwillig verzichten – dies muss notariell erfolgen.

  • Pflichtteilsstrafklauseln in Testamente einbauen
    Wer den Pflichtteil verlangt, wird auch beim zweiten Erbfall ausgeschlossen – das schützt etwa beim Berliner Testament vor doppelter Pflichtteilszahlung.

  • Frühzeitige Kommunikation
    Viele Konflikte entstehen durch Überraschung. Wer offen mit seinen Kindern spricht, kann Verständnis schaffen – und ggf. bereits im Leben ausgleichen.


Fazit für diesen Abschnitt:
Pflichtteile sind nicht „das Ende der Planung“ – sie sind eine Herausforderung, die man gestalten kann. Wer aktiv vorgeht, schafft Raum für Fairness, Planungssicherheit und einen friedlichen Nachlass.

Wie können Gespräche Streit verhindern – bevor er entsteht?

Ein klärendes Gespräch zu Lebzeiten ist oft mehr wert als jede juristische Klausel.
Wer Erwartungen, Wünsche und Verteilungen offen bespricht, verhindert Missverständnisse – und schützt das familiäre Miteinander nachhaltig.


Warum ist Reden so wichtig?

In Erbfällen ist es meist nicht das Testament, das den Streit auslöst – sondern verletzte Gefühle, enttäuschte Erwartungen oder fehlende Transparenz. Viele Familien reden nicht darüber, wer was bekommen soll – aus Angst, Unruhe zu stiften. Doch genau dieses Schweigen führt oft zu noch größerem Unfrieden.

Was hilft stattdessen? Frühzeitig sprechen – bevor es zu spät ist.


Worüber sollte gesprochen werden?

  • Was möchte ich regeln – und warum?
    Teilen Sie Ihre Überlegungen offen: Wer soll das Haus bekommen? Warum wird ein Kind vielleicht stärker bedacht?

  • Was können die Kinder erwarten – und was nicht?
    Klare Worte helfen, unrealistische Erwartungen zu vermeiden. Das schafft Sicherheit und Vertrauen.

  • Wie ist das Vermögen aufgebaut?
    Auch steuerliche oder wirtschaftliche Aspekte sollten erklärt werden: Gibt es Immobilien? Firmenanteile? Schulden?

  • Was ist noch offen?
    Vielleicht gibt es Pflegeverpflichtungen, offene Kredite oder emotionale Versprechen, die berücksichtigt werden sollen.


Tipp: So rede ich mit meinen Eltern über das Erbe

Gespräch vorbereiten – so gelingt es

Sprechen über das eigene Ableben ist nicht leicht. Diese Tipps helfen:

  • Wählen Sie den richtigen Zeitpunkt:
    Ein ruhiger, privater Rahmen ist besser als eine spontane Bemerkung beim Familienfest.

  • Dokumentieren Sie das Gespräch:
    Eine schriftliche Zusammenfassung oder ein Brief kann Missverständnisse vermeiden.

  • Ziehen Sie eine neutrale Person hinzu:
    Ein Mediator, Notar oder Berater kann als Gesprächsmoderator dienen – besonders in Patchwork-Konstellationen.

  • Binden Sie alle Beteiligten ein:
    Nichts ist schädlicher als das Gefühl, übergangen zu werden.


Bonus-Tipp: Emotional vorsorgen

Ein Gespräch kann auch Raum für Wertschätzung schaffen: Was bedeutet Ihnen der Nachlass? Welche Werte sollen weitergegeben werden – nicht nur materiell, sondern ideell?

Erben bedeutet auch: Verantwortung übernehmen.
Und das gelingt besser, wenn alle wissen, worum es geht.


Fazit für diesen Abschnitt:
Wer zu Lebzeiten spricht, verhindert Streit im Erbfall. Emotionale Klarheit ist oft der Schlüssel zu einem friedlichen Übergang – und ein Akt der Fürsorge für die nächste Generation.

Wann ist professionelle Hilfe sinnvoll – und was bringt sie wirklich?

Ein rechtssicheres Testament ist kein Luxus – sondern Schutz vor Streit, Zwangsversteigerung und teuren Fehlern. Ein Notar oder Anwalt kostet zwar Geld – aber Streit, Zwangsversteigerung oder ein Familienbruch kosten meist viel mehr.
Wer frühzeitig rechtliche Beratung nutzt, schützt nicht nur sein Vermögen, sondern vor allem den Familienfrieden.

Warum scheuen viele den Gang zum Anwalt?

Viele Menschen glauben: „Das bisschen Testament kann ich doch selbst regeln.“ Oder: „Ein Gespräch in der Familie reicht doch.“ Doch je komplexer der Nachlass, desto größer die Risiken:

  • Patchworkfamilien

  • Immobilien oder Firmenvermögen

  • Kinder aus verschiedenen Beziehungen

  • Enterbung oder Pflichtteilsregelungen

Selbst ein scheinbar einfacher letzter Wille kann weitreichende Folgen haben – besonders wenn Begriffe falsch genutzt oder juristische Fallstricke übersehen werden.


Was bringt ein Anwalt oder Notar konkret?

Ein erfahrener Berater kann:

  • Gestaltungen prüfen, die rechtlich wirksam sind (z. B. Berliner Testament, Vor- und Nacherbschaft)

  • Pflichtteilsrisiken kalkulieren und minimieren

  • Formfehler vermeiden, die ein Testament ungültig machen

  • Verträge oder Testamente so gestalten, dass es keine Streitlücken gibt

  • Alternativen zur Erbengemeinschaft erklären, z. B. Alleinerbeneinsetzung oder Vermächtnisse

Oft reicht schon ein einzelnes, gut vorbereitetes Gespräch, um mehr Klarheit zu gewinnen als durch stundenlanges Googeln.


Fallbeispiel: Wenn professionelle Hilfe den Streit verhindert

Stellen wir uns vor:

Ein Vater möchte seine zwei Kinder „gerecht“ bedenken – das eine soll das Haus bekommen, das andere den Barwert. Auf den ersten Blick klingt das fair.

Doch: Der Immobilienwert wird später angezweifelt, das Kind mit dem Haus kann den Pflichtteil nicht auszahlen – es kommt zur Teilungsversteigerung.

Was wäre mit notariellem Rat passiert?
→ Ein realistischer Wert, klare Zahlungsmodalitäten, möglicherweise ein Nießbrauch oder eine Ausgleichszahlung – und keine Eskalation.

Warum es keine Schwäche ist, sich Hilfe zu holen

Viele glauben, dass der Anwalt nur für „große Vermögen“ oder „Zankhäuser“ nötig ist. Doch oft sind es gerade die „normalen Fälle“, bei denen Missverständnisse für Jahrzehnte nachwirken.

Wer rechtzeitig plant, spart später Geld, Nerven und zerbrochene Beziehungen.

Denkimpuls:

Wenn du nicht bereit wärst, für juristischen Beistand 1–2 % deines Erbes auszugeben –
bist du dann bereit, 50 % durch Streit, Steuer oder Fehlverteilung zu verlieren?


Fazit für diesen Abschnitt:
Professionelle Hilfe ist keine Luxusoption – sie ist eine Investition in den Familienfrieden. Wer sich beraten lässt, zeigt Verantwortung und schafft Sicherheit für sich und seine Erben.

Fazit – Wie Sie eine Erbengemeinschaft vermeiden und Ihr Erbe klar regeln

Je klarer die Planung, desto kleiner das Konfliktpotenzial. Wer eine Erbengemeinschaft vermeiden möchte, muss frühzeitig entscheiden: Wer soll was bekommen – und wer nicht mitentscheiden müssen?

Erbengemeinschaften entstehen automatisch, wenn mehrere Personen gleichzeitig als Erben eingesetzt werden. Sie lassen sich aber verhindern – durch ein klares Testament, Schenkungen zu Lebzeiten oder einen individuell ausgearbeiteten Erbvertrag.

Ihre Vorteile:

  • Weniger Streit unter den Erben

  • Klare Verhältnisse bei Immobilien, Konten und Unternehmensanteilen

  • Bessere steuerliche Planbarkeit

Ihr To-do:

  • Prüfen Sie, ob ein Testament oder ein Erbvertrag besser zu Ihrer Familiensituation passt.

  • Nutzen Sie Schenkungen, um Freibeträge optimal auszuschöpfen.

  • Holen Sie rechtzeitig Rat bei Fachanwälten oder Notaren ein.

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Sie müssen nicht alles allein entscheiden. Aber wenn Sie sich nicht kümmern, tut es irgendwann jemand anderes – und das selten im Sinne des Erblassers.

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