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Erklärung zur Barrierefreiheit - HAC VermögensManagement AG Skip to content

Erklärung zur Barrierefreiheit

Letzte Aktualisierung: 09.06.2025

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter hac.de veröffentlichte Website der HAC VermögensManagement AG.

Als privatrechtliches Unternehmen, das unter die Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) fällt, sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum Mai/Juni 2025 durchgeführten Selbstbewertung in Form einer technischen und manuellen Prüfung.

Aufgrund der Überprüfung ist diese Website wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den zuvor genannten Anforderungen vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht oder nur teilweise barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den Anforderungen der Barrierefreiheit:

    • Alternativtexte für Bilder und Grafiken: Einige ältere Bilder und Grafiken, insbesondere in redaktionellen Inhalten, verfügen noch nicht durchgängig über aussagekräftige Alternativtexte (betrifft WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt). Wir arbeiten daran, diese im Rahmen der redaktionellen Pflege sukzessive zu ergänzen.

    • Dynamische Inhalte: Inhalte im Magazin-Bereich werden regelmäßig neu erstellt. Es kann hierbei in Einzelfällen zu Mängeln in der barrierefreien Gestaltung kommen, die erst nachträglich behoben werden können (z.B. bei der Strukturierung von Texten oder der Bereitstellung von Alternativtexten).

    • Erläuterungen in Leichter Sprache: Es sind derzeit keine Erläuterungen in Leichter Sprache verfügbar (betrifft WCAG-Erfolgskriterium 3.1.5 Lesbarkeit). Die Erstellung wird geprüft.

    • Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache: Es sind derzeit keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache verfügbar (betrifft WCAG-Erfolgskriterium 1.2.6 Gebärdensprache). Die Erstellung wird geprüft.

    • Externe Inhalte: Für eingebundene Inhalte Dritter (z.B. Kartenmaterial oder Widgets von Finanzdienstleistern) kann keine vollständige Barrierefreiheit garantiert werden.

Wir sind bemüht, die genannten Barrieren kontinuierlich zu reduzieren.

Barrieren melden: Kontakt für Ihr Feedback

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder haben Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit? Unser Service-Team in Hamburg freut sich auf Ihren Anruf und Ihre Nachricht.

Sprechzeiten: Mo. – Fr. 9:00 – 18:00 Uhr
E-Mail: info@hac.de
Telefon: 040 / 611 848 0

Schlichtungsverfahren

Wenn nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und der Antragstellung finden Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Kontakt: Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

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